Auf dem Gebiet des Verkehrsrechts vertreten wir unsere Mandanten nicht nur bei der Durchsetzung von Ansprüchen nach einem klassischen Verkehrsunfall, sondern
auch im Bereich des Verkehrsstrafrechts sowie bei Ordnungswidrigkeiten. Umfasst sind dabei sowohl die Geltendmachung von Personen- und Sachschäden nach einem Verkehrsunfall als auch
Einsprüche gegen Bußgeldbescheide sowie die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen.