Sozialrecht
Das Sozialrecht dient der Sicherung des Sozialstaatsprinzips, welches in unserem Grundgesetz verankert ist. Leider kommt es immer wieder vor, dass zuständigen
Behörden Fehler unterlaufen und der betroffene Bürger dadurch benachteiligt wird. Auf dem Gebiet des Sozialrechts unterstützen wir unsere Mandanten in allen Teilbereichen des Sozialgesetzbuches:
Grundsicherung für Arbeitssuchende, ALG I und II, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Kinder- und Jugendhilfe, Sozialhilfe sowie der Rehabilitation
und Teilhabe behinderter Menschen.