Arzthaftungsrecht
Im Arzthaftungsrecht vertreten wir primär die Rechte der Patienten, denen durch eine ärztliche Behandlung gesundheitliche Schäden entstanden sind.
Anhand der ärztlichen Dokumentationsunterlagen (Patientenakte) prüfen wir, ob dem behandelnden Arzt ein Behandlungsfehler unterlaufen ist. Zu den sich daraus ergebenden Schadensersatzansprüchen zählt nicht nur ein angemessenes Schmerzensgeld, sondern auch ein ggf. eingetretener finanzieller Schaden (Behandlungskosten, Kosten für Heil- und Hilfsmittel, Verdienstausfallschaden, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsminderungsschaden etc.).