Arbeitsrecht
Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts vertreten wir die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie Betriebsräten, aber auch von Geschäftsführern und
Vorstandsmitgliedern. Dazu gehören neben dem individuellen Arbeitsvertrag auch Fragen des Kündigungsschutzes, des Tarifvertrages und des Betriebsverfassungsgesetzes.
Im Individualarbeitsrecht ist insbesondere die kurze Frist für eine Kündigungsschutzklage zu beachten. Im Falle einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist
innerhalb von 3 Wochen nach Zugang (Erhalt) der Kündigung eine Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.