Familienrecht

Auf dem Gebiet des Familienrechts stehen wir unseren Mandantinnen und Mandanten sowohl anlässlich einer Eheschließung als auch einer beabsichtigten Trennung bzw. Scheidung zur Seite.

Primäres Ziel ist dabei, über Trennungs- und Scheidungsfolgen eine einvernehmliche Gesamtlösung herbeizuführen, nicht zuletzt im Interesse der oft mitbetroffenen Kinder. Gelingt dies nicht, vertreten wir die Interessen unserer Mandantinnen und Mandanten mit allem Nachdruck vor den Familiengerichten. Bei Scheidungsverfahren geht es dabei regelmäßig um Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich.

Sind gemeinsame Kinder vorhanden, sind oftmals auch Fragen des Kindesunterhalts, des elterlichen Sorgerechts sowie des Umgangsrechts zu regeln. Entsprechende Beratung und Unterstützung bieten wir selbstverständlich auch für nichteheliche Lebensgemeinschaften und gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften an.
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