Erbrecht

Das Erbrecht umfasst sowohl die Regelung der Erbfolge zu Lebzeiten als auch die mitunter notwendige Auseinandersetzung der Berechtigten nach einem Todesfall. Dazu zählt auch der komplexe Bereich des Pflichtteilsrechts. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Gestaltung von Erbverträgen und Testamenten, der Annahme und Ausschlagung von Erbschaften sowie bei Erbauseinandersetzungen. Weiterhin beraten wir Sie bei der Errichtung und Gestaltung von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.
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